NIP II: Förderung für Wasserstoffprojekte in der Mobilität

Mit dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP II) unterstützt der Bund konkrete Projekte, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien im Mobilitätsbereich einsetzen. Ziel ist es, die Technologien schneller in den Markt zu bringen und ihre Nutzung im Alltag auszubauen.

Die Förderung wird vom Bundesministerium für Verkehr bereitgestellt und über die NOW GmbH sowie den Projektträger Jülich umgesetzt.

Wer kann Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen
  • Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  • Projektgesellschaften
  • Einzelpersonen, wenn sie wirtschaftlich tätig sind

Was wird gefördert?

Gefördert werden vor allem Investitionen im Bereich nachhaltige Mobilität mit Wasserstoff und Brennstoffzellen, zum Beispiel:

  • Wasserstoff- und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Wasserstofftankstellen und Betankungsinfrastruktur
  • Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung für den Verkehr
  • Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (z. B. Blockheizkraftwerke)
  • Demonstrations- und Pilotprojekte
  • Umwelt- und Machbarkeitsstudien

Auch Projekte aus den Bereichen Energiespeicherung, Elektromobilität, erneuerbare Energien, Forschung und Entwicklung sowie Schifffahrt können gefördert werden, sofern ein klarer Bezug zur Mobilität besteht.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Je nach Projekt können bis zu 100 Prozent der Investitionskosten übernommen werden. Das senkt die Einstiegskosten deutlich, insbesondere für erste Anlagen und Demonstrationsprojekte.

Wie und wann kann man einen Antrag stellen?

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen zeitlich begrenzter Förderaufrufe. Es gibt keine dauerhafte Antragstellung.

  • Programmlaufzeit: bis 31. Dezember 2026
  • Antragsfristen: abhängig vom jeweiligen Förderaufruf

Aktuelle Informationen und Förderaufrufe finden sich hier:
https://www.ptj.de/nip

Für H2.N.O.N-Mitglieder stehen aufbereitete Infos im H2-Infodesk zur Verfügung.

Symbolfoto: FAUN